Wiedereinsteiger

Sie müssen oder wollen Ihren Führerschein wieder neu machen

Keine Ausbildung nur Prüfung, d. h. geringe Kosten

Wenn Ihre Sperrfrist abgelaufen ist, entscheidet die zuständige Behörde welche Voraussetzungen Sie haben müssen, damit Sie Ihre entzogene Fahrerlaubnis wieder zurück erlangen können. Je nachdem aus welchen Grund Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, wird die Behörde neben der evtl. MPU eine erneute Führerscheinprüfung vorgeben. In diesem Fall brauchen Sie nur eine theoretische bzw. praktische Prüfung ablegen und sind von der Ausbilungspflicht befreit, d.h. kein Theorieunterrichtbesuch, keine Sonderfahrten.

Die Kosten für den Erwerb des Führerscheins betragen ca. 1/3 einer normalen Führerscheinausbildung bei Ersterwerb. Erzählen Sie uns Ihre Fahrgeschichte und wir kümmern uns um die weiteren Maßnahmen um so schnell und kostengünstig wie möglich Ihren Führerschein wieder zu erlangen.